Neue Corona-Regeln für das Schuljahr 2021/22

Im Schuljahr 2021/22 gilt für die Schülerinnen und Schüler wieder die Präsenzpflicht an den Schulen!
Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.

Es gilt in den Schulen inzidenzunabhängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Auf dem Schulhof gilt bei genügend Abstand keine Maskenpflicht. Ebenso besteht beim Sportunterricht keine Maskenpflicht. Die Kinder erhalten, wie auch schon im letzten Schuljahr, regelmäßige Maskenpausen.

Bis zu den Herbstferien werden die regelmäßigen Testungen an den Schulen außerdem weitergeführt. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, die Testpflicht noch einmal zu erweitern. An der Grundschule Burgholzhof werden die Testungen wie gewohnt montags und mittwochs stattfinden.
Ab dem 27. September bis voraussichtlich 29.Oktober werden die Testungen in der Schule dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche stattfinden (Montag, Mittwoch, Freitag).

Sollte in einer Klasse oder einer Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, dann müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Das positiv getestete Kind muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung in Quarantäne. Alle Kinder der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse bzw. Gruppe unterrichtet werden.

Diese Regelungen sollen dazu beitragen, Schulen offen zu halten, indem längere Unterbrechungen des Betriebs durch Quarantänemaßnahmen vermieden werden.
Falls weitere Fälle in einer Klasse auftreten, wird das Gesundheitsamt die weitere Vorgehensweise vorgeben.

Eltern und Besucher haben weiterhin keinen Zutritt zum Schulgelände und Schulgebäude!

Ausnahmen: Elterngespräche, Elternabende und vereinbarte Termine (3G-Regel).

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